Arbeitsbekleidung für Hotel & Gastronomie
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DIE UMWELT 

Chef Works® kümmert sich um die Herstellung unserer Produkte und hat sich verpflichtet, verantwortungsvolle Beschaffungsentscheidungen zu treffen. Chef Works® ist nicht nur an die Gesetze der Länder gebunden, in denen sie geschäftlich tätig sind, sondern bemühen sich auch um einen ethischen und verantwortungsvollen Umgang mit allen Beteiligten, die dazu beitragen, eigene Entwürfe zum Leben zu erwecken. Dies erreicht Chef Works®, indem sie verlangen, dass alle Auftragnehmer, Subunternehmer und Lieferanten (im Folgenden als „Herstellungspartner“ bezeichnet) den Verhaltenskodex von Chef Works® einhalten. Dies ist ein mehrschichtiges System, das alle Facetten des Arbeitslebens umfasst. Die Einhaltung des Verhaltenskodex von Chef Works® wird überwacht und es werden Abhilfemaßnahmen ergriffen, falls die Herstellungspartner keine angemessene Leistung erbringen.
CHEF WORKS® VERHALTENSKODEX _______________________________________________________________________________  
Arbeits- und Menschenrechte FAIRE BEHANDLUNG 
Belästigung und Missbrauch: Die Herstellungspartner müssen sich an einem Arbeitsplatz engagieren, der frei von Belästigung ist. Die Herstellungspartner dürfen die Mitarbeiter nicht mit harten oder unmenschlichen Behandlungen bedrohen oder ihnen unterwerfen, einschließlich sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch, körperlicher Bestrafung, geistigem Zwang, körperlichem Zwang, verbalem Missbrauch oder unangemessenen Einschränkungen beim Betreten oder Verlassen von Einrichtungen, die vom Unternehmen bereitgestellt werden. 
Kinderarbeit: Chef Works® erkennt die ILO-Mindestalterkonvention an und hält sie ein. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre oder das Alter für den Abschluss der Schulpflicht im Land, je nachdem, welcher Wert höher ist. Kinder unter 15 Jahren dürfen gemäß Artikel 7 des IAO-Mindestalterübereinkommens leichte Arbeit verrichten. 
Unfreiwillige Arbeit: Die Herstellungspartner werden keine Zwangs- oder unfreiwillige Arbeit einsetzen, sei es im Gefängnis, in Haft oder auf andere Weise. Alle Arbeiten müssen freiwillig sein und die Arbeitnehmer müssen in der Lage sein, die Arbeit zu verlassen oder ihr Arbeitsverhältnis mit angemessener Frist zu beenden. 
Arbeitszeit und Überstunden: Während wir die Notwendigkeit einer flexiblen Planung der Arbeitszeit verstehen, sollten die Arbeitswochen einschließlich Überstunden regelmäßig weniger als 60 Stunden betragen. Den Mitarbeitern wird nach jeweils sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen eine volle 24-Stunden-Ruhezeit gewährt.
Löhne und Leistungen: Die Herstellungspartner müssen mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen und alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erbringen 
Vereinigungsfreiheit: Die Herstellungspartner respektieren das Recht der Mitarbeiter, sich zusammenzuschließen, zu organisieren und zu verhandeln. 
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Die Herstellungspartner müssen den Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz gemäß den geltenden Gesetzen bieten. Der Arbeitsplatz sollte über ausreichende Beleuchtung, Brandschutz und Belüftung verfügen. Die Mitarbeiter müssen Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen haben. Diese Sicherheitsstandards müssen auch für alle Wohnungen gelten, die den Herstellungspartnern den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. 
DIE UMWELT 
Die Herstellungspartner müssen die Umwelt und alle natürlichen Ressourcen respektieren und alle geltenden Umweltgesetze und -vorschriften einhalten. 
POLITISCHES, WIRTSCHAFTLICHES UND SOZIALES KLIMA 
Von den Herstellungspartnern wird erwartet, dass sie die kommerziellen Interessen von Chef Works® sowie das Marken- und Unternehmensimage schützen. Dies schließt eine Anforderung ein, in der keine Geschäftsführung in Ländern stattfinden darf, die nach US-amerikanischem Recht verboten sind. 
FÜHRUNGSSTRUKTUR 
Von den Herstellungspartnern wird erwartet, dass sie über ein angemessenes Managementsystem verfügen, um die Einhaltung des Verhaltenskodex von Chef Works® sowie aller geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen und allen Mitarbeitern ein sicheres und komfortables Arbeitsumfeld zu bieten. 
KOMMUNIKATION 
Die Herstellungspartner stellen sicher, dass die Bestimmungen des Verhaltenskodex von Chef Works® allen Mitarbeitern mitgeteilt werden. Dies kann das Bekanntgeben in der Landessprache an einem bekannten Ort innerhalb des Werks umfassen. 
SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS 
Die Herstellungspartner müssen über Systeme verfügen, die das gesamte geistige Eigentum angemessen schützen. Dies umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, Kundeninformationen, technische Designspezifikationen und Prozesse. 
ÜBERWACHUNG UND EINHALTUNG 
Jährliche Zertifizierungsanforderung für Herstellungspartner: Alle Herstellungspartner müssen eine jährliche Zertifizierung mit einer unterzeichneten eidesstattlichen Erklärung abschließen, um die Einhaltung des Verhaltenskodex von Chef Works® nachzuweisen. Herstellungspartner müssen Chef Works® und / oder unsere Vertreter autorisieren, die Einhaltung zu überwachen. Dies kann unangekündigte Inspektionen vor Ort, Überprüfungen von Beschäftigungs- und Finanzunterlagen sowie private Interviews mit Mitarbeitern umfassen. Die Herstellungspartner müssen alle zugehörigen Unterlagen vor Ort aufbewahren, damit sie leicht überprüft werden können. Jeder Herstellungspartner wird mindestens alle zwei Jahre von einem unabhängigen akkreditierten Inspektionsunternehmen überprüft. Von den Herstellungspartnern wird erwartet, dass sie alle Grundsätze des CW-Verhaltenskodex einhalten. Wenn Mängel festgestellt werden, muss der Herstellungspartner unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen, da Chef Works® sonst möglicherweise die Geschäftstätigkeit mit der Organisation einstellt.